AGB VAMOS ELTERN-KIND-REISEN
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Bitte lesen Sie das Kleingedruckte aufmerksam durch, damit es später für beide Seiten keine unangenehmen Überraschungen gibt, denn mit Ihrer schfriftlichen Buchung erkennen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Buchung
Bitte buchen Sie schriftlich. Sie können uns Ihre Buchung auch faxen oder das Buchungsformular auf unserer Homepage ausfüllen. Sie erhalten dann eine Buchungsbestätigung sowie den Reisepreis-Sicherungsschein von uns. Nach Erhalt dieser Unterlagen ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises auf das vamos Konto fällig. Versicherungsprämien, sogenannte Billigflüge und Charter- und Linienflüge mit einer Stornogebühr von 100% sind sofort zu bezahlen. Der Restbetrag muss bis vier Wochen vor Abreise auf unserem Konto eingegangen sein.

Rücktritt
Sie können jederzeit vor Beginn einer Reise zurücktreten. Wir empfehlen Ihnen aus Gründen der Beweissicherung, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung während der Geschäftszeiten (Mo.-Fr. 09.00-18.00 Uhr und Sa. 10.00-13.00 Uhr) bei vamos. Die Stornopauschalen für Reisen betragen in der Regel:

bis 60 Tage vor Reisebeginn 10% des Reisepreises
59–42 Tage = 20%
41–22 Tage = 30%
21–14 Tage = 50%
13–7 Tage   = 60%
ab 6 Tagen  = 80%

Bei Stornierungen am Tag des Reisebeginns oder Nichtantritt der Reise werden 95% berechnet.

Die Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. Ihnen bleibt unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als in den vorstehenden Pauschalen angenommen.

Vermittlung von Flügen und Fähren Für vermittelte Flüge gelten die jeweils gültigen Stornobedingungen der Fluggesellschaften. › Weiter

Flugpauschale Bei der Vermittlung von Linienflügen und sogenannten Billigflügen berechnen wir eine Pauschale von 20 € pro Person.

Umbuchung
Bei Änderungen Ihrerseits hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart entstehen uns (nach Buchung der Reise) in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich zum Zeitpunkt der Umbuchung für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir eine Bearbeitungspauschale ab 25 €.

Ersatzteilnehmer
Tritt der Reisende von einer Buchung zurück, kann statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintreten. vamos kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende vamos gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

Buchungspauschale
Für alle Serviceleistungen im Zusammenhang einer Buchung erheben wir eine Pauschale von 10 € je Buchung.

Reiserücktrittskostenversicherung
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung oder eines Familien- bzw. Single-Kind-Paketes. Nicht über vamos gebuchte Leistungen können nur über eine gesonderte Reiserücktrittskostenversicherung versichert werden. Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag sind unmittelbar an die ELVIA Reiseversicherungs-Gesellschaft, Schadenabteilung, 81536 München zu stellen. Reiseveranstalter und Reisebüro sind mit der Schadensregulierung nicht befasst. Zusammen mit Ihrer Versicherungsbestätigung/Rechnung erhalten Sie die vollständigen Allgemeinen Bedingungen für die Reiserücktrittskostenversicherung (ABRV).

Reisepreisabsicherung
Mit vamos reisen Sie sicher. Gemäß Reisevertragsrecht haben wir sämtliche Kundengelder bei „Reisegarant“, Jessenstr. 4, 22767 Hamburg, absichern lassen. Alle vamos Kunden erhalten einen Sicherungsschein pro Reise.

Haftung
– Wir verpflichten uns, unsere im Prospekt angegebenen Leistungen gewissenhaft und korrekt zu erbringen. Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.
– Eltern haften für ihre Kinder und sind mit Ausnahme der fest vereinbarten Betreuungszeiten bei Eltern-Kind-Reisen für deren Aufsicht selbst verantwortlich.

Haftungsausschluss und Haftungsbegrenzung
– vamos haftet nicht für Leistungsstörungen, die wir nicht zu vertreten haben, z.B. in Fällen „höherer Gewalt“ wie Naturereignissen, Umweltkatastrophen, Krieg, Krisen, Streiks, Epidemien etc.
– Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reisegepäck-Versicherung.
– Die vertragliche Haftung von vamos für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Reisepreis, soweit ein Schaden des/der Reiseteilnehmer/s weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird. Dies gilt auch für dem Reiseteilnehmer entstandene Schäden, die allein auf das Verschulden eines Leistungsträgers zurückzuführen sind sowie für Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen.

Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Reisestörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Unsere Mitarbeiter vor Ort bzw. der jeweilige örtliche Leistungsträger sind sofort über Störungen am Urlaubsort in Kenntnis zu setzen. Sollten diese Personen nicht am Ort sein, reicht eine sofortige schriftliche Mitteilung an vamos, worin die Mängel beschrieben sind und um Abhilfe nachgesucht wird. Unsere Mitarbeiter vor Ort bzw. der  jeweilige Leistungsträger werden unverzüglich – im Rahmen seiner Möglichkeiten – für Abhilfe sorgen. Unterlässt der Teilnehmer es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Mitarbeiter vor Ort sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Wird eine von uns veranstaltete Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, und leistet vamos innerhalb einer angemessenen, vom Reisenden gesetzten Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für vamos erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Abhilfefrist bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von vamos verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. vamos empfiehlt, die Kündigung im Eigeninteresse schriftlich auszusprechen. Wird der Vertrag gekündigt, so schuldet der Reisende vamos den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Reisepreis. Dies gilt nicht, soweit die Leistungen infolge der Aufhebung des Vertrages für ihn kein Interesse haben.

Beanstandungen
– Sämtliche aus einer von uns veranstalteten Reise resultierenden Ansprüche hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber vamos schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche geltend gemacht werden, wenn der Reisende ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
– Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

Allgemeines
Die Berichtigung von offenkundigen Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Änderungen des Reiseprogramms oder einzelner Leistungen aus Gründen höherer Gewalt bleiben vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

Veranstalter
Bitte beachten Sie unsere Hinweise. Die Reiseveranstalter werden bei allen Reisen in der Buchungsbestätigung benannt.

› Zu den AGB Flug, Fähre, Mietwagen, Autozug...

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KONTAKT
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Eltern-Kind-Reisen GmbH
Hindenburgstraße 27
30175 Hannover

Fon: 0511 400 799-0
Fax: 0511 400 799-99
e-mail:
kontakt@vamos-reisen.de

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09.00 bis 18.00 Uhr,
Samstag 10.00 bis 13.00 Uhr